Werden Sie Mitglied oder zeichnen Sie weitere Anteile und bringen durch Ihre Förderung die Bakumer Energiewende voran. Als Bakumerin bzw. Bakumer mit Erst- oder Zweitwohnsitz können Sie Genossenschaftsanteile erwerben. Möglich sind zwischen 1.000 Euro (1 Anteil) und bis zu 30.000 Euro (30 Anteile). Auch für Ihre minderjährigen Kinder können Sie Genossenschaftsanteile erwerben. Unabhängig von der Höhe des Anteils hat jede und jeder ein Stimmrecht und kann die zukünftige Entwicklung der Energiegenossenschaft Bakum eG mitgestalten.
Sie investieren in ein einfache und transparente Beteiligungsmöglichkeit. Sie sehen vor Ort, was mit Ihrem Geld passiert.
Sie können sich bereits mit 1.000 Euro beteiligen.
Die Haftung ist auf Ihre Anteile begrenzt.
Sie nehmen die Bakumer Energieversorgung selbst in die Hand.
Sie investieren in nachhaltige Energie und gestalten die Energiezukunft Bakums mit.
Sie entscheiden demokratisch bei Energieprojekten mit. Jedes Mitglied hat das gleiche Stimmrecht.
Mitglied werden oder weitere Anteile erwerben ist einfach und unkompliziert. In 2 Schritten werden Sie Genossin oder Genosse in der Energiegenossenschaft Bakum eG:
Mitgliedsantrag ausfüllen und mitteilen wie viele Anteile Sie erwerben möchten oder zusätzlich zeichnen möchten. Den Antrag im Original an die Energiegenossenschaft senden oder beim Rathaus (Kirchstraße 3, 49456 Bakum) abgeben.
Nach positiver Entscheidung zur Mitgliedschaft oder Erhöhungsantrag erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Der Mitgliedsbeitrag wird per Lastschrift eingezogen.
Sie sind nun Mitglied oder haben weitere Anteile an der Energiegenossenschaft Bakum und entscheiden über die Energiezukunft Bakums mit.
Wir müssen Ihnen jedoch mitteilen, dass unsere Genossenschaft vorerst keine neuen Mitglieder aufnehmen kann. Doch genau das zeigt uns, wie groß das Interesse und die Unterstützung in unserer Gemeinde sind. Wir sind begeistert von Ihrem Engagement und Ihrer Bereitschaft, Teil unserer Bewegung zu sein. Für all jene, die gerne Mitglied werden möchten, bitten wir um Verständnis und Geduld. Wir arbeiten daran, unsere Genossenschaft zu erweitern, um in Zukunft weitere Bakumerinnen und Bakumer aufnehmen zu können.
Sie wollen in Zukunft Mitglied werden und informiert bleiben? Registrieren Sie sich als Interessentin oder Interessent.
Sie haben eine Frage? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Mitglied werden ist einfach und unkompliziert. In 2 Schritten werden Sie Genossin oder Genosse in der Energiegenossenschaft Bakum eG:
Bei Fragen zur Mitgliedschaft können Sie sich gerne an den Vorstand wenden (moin@bakumer-energie.de).
Auch Minderjährige können, mit der Zustimmung der Erziehungsberechtigten, Genossenschaftsmitglied werden.
Wenn Sie für Ihr Kind Genossenschaftsanteile erwerben, geben Sie auf dem Mitgliedsantrag den Namen des Kindes an und unterschreiben als Erziehungsberechtigte. Sobald Ihr Kind 18 Jahre alt ist, gehören die auf ihren oder seinen Namen eingetragenen Anteile und das Stimmrecht ihr oder ihm. Soll die Gewinnausschüttung auf ein anderes Konto überwiesen werden, melden Sie sich gerne bei uns. Wir ändern die Daten.
Die Energiegenossenschaft Bakum ist gemeinschaftlich organisiert. Jedes Mitglied hat unabhängig von seiner Beteiligungshöhe eine Stimme in der Generalversammlung. Damit wird die Übermacht von Mehrheitseigner:innen verhindert und die Unabhängigkeit gewahrt. Die Energiegenossenschaft Bakum ist von Bakumer:innen für Bakumer:innen.
Als Mitglied haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Auszahlung einer jährlichen Dividende. Diese wird jedes Jahr, in Abhängigkeit der Energieproduktion und des Gewinns der Genossenschaft, festgelegt. Wenn es nach Ansicht des Vorstandes und des Aufsichtsrates erforderlich ist, kann eine Dividendenzahlung auch entfallen. Geplant ist eine Dividende von über 3 Prozent auf Grundlage der BaFin Prospektierung der Alterric (Mehr Informationen im Prospekt von Alterric).
Ähnlich wie bei anderen Geldanlagen, wie beispielsweise Aktienbeteiligungen, sind Risiken nicht auszuschließen. Genossenschaftsanteile sind eine unternehmerische Beteiligung, die vom Geschäftserfolg abhängt. Die Haftung jedes Genossenschaftsmitglieds besteht in Höhe ihrer oder seiner Geschäftsanteile. Gemäß der Satzung ist eine Nachschusspflicht (Haftung aus Privatvermögen) ausgeschlossen.
Wie andere Genossenschaftsprojekte in Deutschland in den vergangenen Jahren zeigen, ist die Beteiligung an einer Energiegenossenschaft eine relativ sichere Form der Investition. Der Geschäftsbetrieb der Bakumer Energiegenossenschaft wird regelmäßig durch eine professionelle, externe Prüfung durch den Genossenschaftsverband Weser-Ems kontrolliert.
Eine Beteiligung an der Bakumer Energiegenossenschaft ist eine relativ sichere Investition in eine nachhaltige Energiegewinnung und den regionalen Klimaschutz.
Das Ein- und Austreten in die Bakumer Energiegenossenschaft ist flexibel und unkompliziert. Sie können mit einer Frist von zwölf Monaten zum Ende des Geschäftsjahres schriftlich aus der Genossenschaft austreten. Als Genossin oder Genosse gibt es keine Mindestdauer für Ihre Mitgliedschaft. Bei Austritt haben Sie einen Anspruch auf Rückzahlung Ihrer Geschäftsanteile. Sie müssen sich auch nicht darum kümmern, dass jemand anderes Ihre Geschäftsanteile übernimmt.
Sie haben es sich anders überlegt und möchten wieder Eintreten? Kein Problem, füllen Sie einfach den Mitgliedsantrag aus und senden uns diesen zu.
Geschäftsanteil meint den Betrag (Einlage), mit dem sich eine Person an einer Genossenschaft beteiligen kann. Die Höhe der Geschäftsanteile sind in der Satzung der Bakumer Energiegenossenschaft festgelegt und betragen für einen Anteil 1.000 Euro. Sie können sich mit maximal 30 Geschäftsanteilen (30.000 Euro) beteiligen.
Ein Geschäftsanteil beträgt 1.000 Euro. Sie können maximal 30 Geschäftsanteile, in der Summe von 30.000 Euro erwerben.
Leider ist unsere Energiegenossenschaft derzeit überzeichnet und wir können vorerst keine neuen Mitglieder aufnehmen. Diese außergewöhnlich hohe Nachfrage zeigt uns jedoch, wie sehr unser gemeinsames Ziel, eine nachhaltige Energieversorgung zu gewährleisten, von Ihnen allen unterstützt wird. Wir sind überwältigt von Ihrem Engagement und Ihrer Bereitschaft, Teil dieser Bewegung zu sein.
Die Kapitalerträge, wie beispielsweise Dividenden von der Energiegenossenschaft, unterliegen der Steuerpflicht. Um Steuern zu sparen, ist es wichtig, einen Freistellungsauftrag auszufüllen. Auf unserer Homepage unter der Rubrik "Über uns" finden Sie weitere Informationen und den entsprechenden Freistellungsauftrag.
Leider ist unsere Energiegenossenschaft derzeit überzeichnet und wir können vorerst keine neuen Mitglieder aufnehmen. Diese außergewöhnlich hohe Nachfrage zeigt uns jedoch, wie sehr unser gemeinsames Ziel, eine nachhaltige Energieversorgung zu gewährleisten, von Ihnen allen unterstützt wird. Wir sind überwältigt von Ihrem Engagement und Ihrer Bereitschaft, Teil dieser Bewegung zu sein.
Zum Ausfüllen des Antrags auf Erhöhung von Genossenschaftsanteilen geben wir Ihnen gerne folgendes Beispiel:
Wenn Sie sich mit 20 weiteren Anteilen beteiligen möchten und bereits mit 5 Anteilen zugelassen sind, füllen Sie den Antrag auf der Homepage wie folgt aus
Anschließend den Antrag im Original im Rathaus abgeben.
Haben Sie eine Frage, einen Kommentar oder möchten Mitglied werden? Lassen Sie es uns wissen.